Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Bedingungen für unsere tierärztlichen Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Tierarztpraxis Deutschland GmbH (nachfolgend "Tierarztpraxis") und ihren Kunden (nachfolgend "Tierhalter") über die Erbringung tierärztlicher Leistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Tierhalters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Tierarztpraxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Definitionen
In diesen AGB haben die folgenden Begriffe die nachstehenden Bedeutungen:
- "Tierarztpraxis" bezeichnet die Tierarztpraxis Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 81391896.
- "Tierhalter" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die mit der Tierarztpraxis einen Vertrag über tierärztliche Leistungen abschließt.
- "Patient" bezeichnet das Tier, für das tierärztliche Leistungen erbracht werden.
- "Tierärztliche Leistungen" umfassen sämtliche Untersuchungen, Behandlungen, Operationen, Beratungen und sonstigen tierärztlichen Tätigkeiten, die von der Tierarztpraxis für den Patienten erbracht werden.
- "Notfallbehandlung" bezeichnet eine tierärztliche Behandlung, die aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten keinen Aufschub duldet.
- "Behandlungsvertrag" bezeichnet den zwischen der Tierarztpraxis und dem Tierhalter geschlossenen Vertrag über die Erbringung tierärztlicher Leistungen.
3. Zustandekommen des Behandlungsvertrags
3.1 Vertragsschluss
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter die Dienste der Tierarztpraxis in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen lässt, insbesondere wenn er einen Termin vereinbart, die Praxis mit seinem Tier aufsucht oder die Tierarztpraxis zu einem Hausbesuch bestellt.
3.2 Vertretung
Bringt ein Dritter ein Tier zur Behandlung in die Tierarztpraxis oder beauftragt einen Hausbesuch, so kommt der Behandlungsvertrag mit dem Tierhalter zustande, wenn der Dritte mit dessen Vollmacht handelt. Fehlt es an einer Vollmacht oder besteht Unklarheit über deren Umfang, haftet der Dritte neben dem Tierhalter für die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Behandlungsvertrag.
3.3 Notfallbehandlung
Bei einer Notfallbehandlung kommt der Behandlungsvertrag auch ohne ausdrückliche Erklärung zustande. Die Tierarztpraxis ist berechtigt, in solchen Fällen ohne vorherige Absprache alle notwendigen medizinischen Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben oder die Gesundheit des Patienten zu erhalten oder wesentliche Verschlechterungen zu vermeiden.
4. Tierärztliche Leistungen
4.1 Leistungsumfang
Die Tierarztpraxis erbringt ihre tierärztlichen Leistungen nach den Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Berufsordnungen.
4.2 Behandlungsplan
Soweit möglich, wird die Tierarztpraxis den Tierhalter über den voraussichtlichen Verlauf der Behandlung, mögliche Risiken und Behandlungsalternativen informieren. Ein Behandlungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden.
4.3 Mitwirkungspflichten des Tierhalters
Der Tierhalter ist verpflichtet, die Tierarztpraxis über alle für die Behandlung wichtigen Umstände und den Gesundheitszustand des Patienten vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. Dies umfasst insbesondere Informationen über vorherige Erkrankungen, Behandlungen, verabreichte Medikamente und bekannte Unverträglichkeiten.
4.4 Einsatz von Hilfspersonen
Die Tierarztpraxis ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Hilfspersonen und tierärztliche Mitarbeiter einzusetzen.
4.5 Überweisung
Die Tierarztpraxis kann bei Bedarf eine Überweisung an eine andere Tierarztpraxis oder Tierklinik empfehlen, wenn dies aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint.
5. Termine und Wartezeiten
5.1 Terminvereinbarung
Termine gelten als vereinbart, wenn sie von der Tierarztpraxis bestätigt wurden. Die Tierarztpraxis bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, kann jedoch aufgrund von Notfällen und nicht planbaren Behandlungsverläufen keine Garantie für die Einhaltung geben.
5.2 Terminabsage
Kann der Tierhalter einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, diesen so früh wie möglich, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.
5.3 Ausfallgebühr
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen kann die Tierarztpraxis eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Honorars für die geplante Behandlung, mindestens jedoch 25 Euro, in Rechnung stellen, es sei denn, der Tierhalter weist nach, dass der Tierarztpraxis kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Wartezeiten
Aufgrund der Natur der tierärztlichen Tätigkeit kann es zu Wartezeiten kommen. Die Behandlung von Notfällen hat stets Vorrang vor planmäßigen Terminen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Gebührenordnung
Die Vergütung für tierärztliche Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung.
6.2 Kostenschätzung
Auf Wunsch des Tierhalters erstellt die Tierarztpraxis vor Behandlungsbeginn eine Kostenschätzung. Diese ist unverbindlich, da sich im Verlauf der Behandlung Änderungen ergeben können, insbesondere wenn zusätzliche Maßnahmen medizinisch notwendig werden.
6.3 Vorauszahlung
Die Tierarztpraxis kann bei umfangreicheren Behandlungen oder Operationen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
6.4 Fälligkeit
Die Vergütung für tierärztliche Leistungen ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar.
6.5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die Tierarztpraxis berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.6 Ratenzahlung
In begründeten Fällen kann die Tierarztpraxis mit dem Tierhalter Ratenzahlungsvereinbarungen treffen. Diese bedürfen der Schriftform.
7. Haftung
7.1 Haftungsumfang
Die Tierarztpraxis haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierarztpraxis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Tierarztpraxis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Tierarztpraxis nur, soweit diese Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht betrifft. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Versicherungsschutz
Die Tierarztpraxis unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
7.4 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Tierhalters verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle von der Tierarztpraxis abgegebenen Medikamente, Futtermittel und sonstigen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Tierarztpraxis.
9. Datenschutz
9.1 Die Tierarztpraxis erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Tierhalters sowie Daten über den Patienten im Rahmen der tierärztlichen Tätigkeit gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
9.2 Nähere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der Tierarztpraxis.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Für den Behandlungsvertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ist der Tierhalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Behandlungsvertrag der Sitz der Tierarztpraxis.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
11.2 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
11.3 Geltung
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2023.
Stand: Oktober 2023